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Agentur

Eine Agentur ist ein Büro (z. B. ein Reisebüro), das für bestimmte Personengruppen die Vertretung ihrer Interessen übernimmt. Es gibt verschiedene Arten von Agenturen, beispielsweise Designagenturen, Künstler-Agenturen, PR-Agenturen, Promotionagenturen, Modelagenturen, Namensagenturen, Nachrichtenagenturen, Bildagenturen und Messeagenturen sowie Werbeagenturen oder Handelsagenturen. Umsatzsteuerlich versteht man unter einem Agenturgeschäft eine Vermittlungsleistung (sonstige Leistung § 26(3) UStR) in fremdem Namen und für fremde Rechnung, bei der der Kaufpreis offengelegt wird. Agenturgeschäfte werden u. a. durchgeführt von Tankstellen und Handelsvertretern. Im Literaturbetrieb vertreten Literaturagenten oder -agenturen Schriftsteller gegenüber den Verlagen. Eine Presseagentur versendet Presseberichte und Reportagen an Medien. In vielen Hafenstädten sind Schifffahrtsagenturen von Reedereien zur Betreuung ihrer Schiffe beauftragt, als Mittler zwischen Behörden, Stauereien und verladenden Firmen zu agieren. In der Europäischen Union sind Agenturen (agencies) mit unterschiedlichen fachlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen errichtet, z. B. Umwelt, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Flugsicherheit und weiteres. Seit etwa 2005 ist der Begriff bei der Umbenennung öffentlicher Einrichtungen beliebt, wo er als Neologismus unter dem Einfluss des Englischen (agency „Behörde“) anstelle von Begriffen wie „Amt“, „Anstalt“ oder „Behörde“ verwendet wird. So wurde etwa die Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit umbenannt, und seit 2005 trägt die ehemalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Namen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur. Auch nationale Vertretungen von Förderprogrammen der EU (kurz 'EU-Programmen') heißen 'Agentur' (z. B. Deutsche und Österreichische Agentur Jugend in Aktion).

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Bauleitung

Die Bauleitung (BL, gemäß HOAI auch „Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)“) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet.

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Begriffsabgrenzung bauleitung

Die Definition des Begriffs Bauleitung ist nicht einheitlich. Eine eindeutige Abgrenzung ist deshalb schwierig. Häufig lässt sich erst aus dem Zusammenhang erschließen, welche Art der Bauleitung gemeint ist. Die Landesbauordnungen sprechen von einem Bauleiter im Zusammenhang mit den Auftraggeberaufgaben. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, in der Fassung von 1996/2002) kennt für die Bauleitung auf Seiten des Auftraggebers (Bauherrenschaft) nur die Begriffe „Objektüberwachung (Bauüberwachung)“ im § 15, „Bauoberleitung“ im § 55 und „Örtliche Bauüberwachung“ im § 57. Der Begriff Bauleiter taucht in der HOAI nur ein einziges Mal im § 15 mit Verweis auf Landesrecht (Landesbauordnungen) auf.

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Begriffsabgrenzung bauleitung II

Im Straßen- und Tiefbau wird der Begriff Bauleitung überwiegend für die Bauleitung der ausführenden Unternehmen verwendet. Die Bauleitung auf Seiten des Auftraggebers wird hier, wegen der §§ 55 und 57 der HOAI, als Bauoberleitung und/oder örtliche Bauüberwachung bezeichnet. Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung werden vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt. Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernehmen sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll), koordinieren die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.

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Begriffsabgrenzung bauleitung III

Oftmals unklar ist die Vertretungsbefugnis der Objektüberwachung / Bauoberleitung für Belange des Auftraggebers. So ist der Objektüberwacher / Bauoberleiter ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, kostenwirksame Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen. Die Bauleitung / Bauführung des Bauunternehmens sorgt für die Koordinierung der Leistungserbringung (Personaleinsatz, Materiallieferungen etc.) und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers.

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Montage im Ausland

Emtes Personaldienstleistung ist Arbeitsvermittler zwischen Auftraggebern im technischen Bereich und technischem Personal auf dem Gebiet von u.a. Kesselbau, Tankbau, Rohrleitungsbau und weitere Montage im Ausland. Wir vermitteln durch Zeitarbeit, Personalvermittlung, Payrolling (Personalabrechnung), Recruiting/Anwerbung und Auswahl z.B. Projektmanager, Werkmeister, Vorarbeiter, Schweißer, Vorrichter und Mechaniker. Wir suchen immer neue Mitarbeiter für Montage im Ausland. Meiste von unsere Baustellen sind in Holland, aber auch in Belgien, Gross Britannien und andere Ländern in Europa.

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Rohrschlosser

Ein Rohrschlosser bzw. eine Rohrschlosserin muss Rohrleitungen montieren und Rohrsysteme nach verschiedenen Verfahren verbinden können. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. Rohrnetzbau, Fernheizrohrbau, Gasrohrbau und Hochdruckrohre. Er muss den Einbau von Schiebern, Filtern, Pumpen, Messgeräten und andere Armaturen beherrschen. Er arbeitet selbständig nach technischen Zeichnungen, Bauplänen und Anlagenschemas an der Herstellung von Rohrleitungssystemen. Der Rohrschlosser trägt die Verantwortung für die Qualität der fertigen Anlage. Er muss darüberhinaus die relevanten Vorschriften und Richtlinien konsequent einhalten.

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Schweißen

Unter Schweißen versteht man (gemäß EN 14610 und DIN 1910-100) „das unlösbare Verbinden von Bauteilen unter Anwendung von Wärme oder Druck, mit oder ohne Schweißzusatzwerkstoffen“. Von allen Verfahren ist das Schmelzschweißen das bekannteste, wobei die zu verbindenden Werkstoffe bis zu deren Verflüssigung erhitzt werden und sich vermischen, so dass sie nach dem Erstarren fest miteinander verbunden sind.

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